Rechtliche Informationen:
Der Lohnsteuerhilfeverein Abakus e.V. berät nur Mitglieder im Rahmen einer Mitgliedschaft und finanziert sich als Selbsthilfeeinrichtung durch Mitgliedsbeiträge. Über den Mitgliedsbeitrag hinaus entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten für die Mitglieder; im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 17 € erhoben werden.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Unsere Beratungsbefugnis erstreckt sich auf Einkünfte aus
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nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
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gesetzlichen und privaten Renten sowie Unterhaltsleistungen
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aus Vermietung und Verpachtung
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Einkünften aus Kapitalvermögen, wie Zinsen und Dividenden
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sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum, Unterhaltsleistungen),
sofern die Einnahmen hieraus 18.000 € bzw. 36.000 € (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen.
Ausnahmen
Das Steuerberatungsgesetz schreibt vor, dass wir Sie unter bestimmten Umständen nicht beraten dürfen.
So zum Beispiel, wenn Sie
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Einkünfte aus Land− und Forstwirtschaft
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
haben. Bitte sehen Sie in solchen Fällen von einer Anfrage ab.