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Rechtliche Informationen:

Der Lohnsteuerhilfeverein Abakus e.V. berät nur Mitglieder im Rahmen einer Mitgliedschaft und finanziert sich als Selbsthilfeeinrichtung durch Mitgliedsbeiträge. Über den Mitgliedsbeitrag hinaus entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten für die Mitglieder; im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 17 € erhoben werden.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Unsere Beratungsbefugnis erstreckt sich auf Einkünfte aus

  • nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten

  • gesetzlichen und privaten Renten sowie Unterhaltsleistungen

  • aus Vermietung und Verpachtung

  • Einkünften aus Kapitalvermögen, wie Zinsen und Dividenden

  • sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum, Unterhaltsleistungen),

sofern die Einnahmen hieraus 18.000 € bzw. 36.000 € (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen.

Ausnahmen

Das Steuerberatungsgesetz schreibt vor, dass wir Sie unter bestimmten Umständen nicht beraten dürfen.
So zum Beispiel, wenn Sie

  • Einkünfte aus Land− und Forstwirtschaft

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

haben. Bitte sehen Sie in solchen Fällen von einer Anfrage ab.

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