Unsere Beratungsbefugnis erstreckt sich auf Einkünfte aus
sofern die Einnahmen hieraus 13.000 € bzw. 26.000 € (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen.
Das Steuerberatungsgesetz schreibt vor, dass wir Sie unter bestimmten Umständen nicht beraten dürfen.
So zum Beispiel, wenn Sie
haben. Bitte sehen Sie in solchen Fällen von einer Anfrage ab.